Zeitschriftenaufsatz
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2016
[Time point and methods for emergency killing in cattle].
Autor:in
Khol, J L; Schafbauer, T; Wittek, T
Publikationen als Autor:in / Herausgeber:in der Vetmeduni
Abstrakt
Die Nottötung von Rindern stellt in der Nutztierpraxis mitunter eine
nicht zu unterschätzende Herausforderung dar, insbesondere wenn es
gilt, zwischen der Weiterführung der Therapie oder einer Nottötung
abzuwägen. Anamnese und Befunde der klinischen Untersuchung liefern
dabei wertvolle prognostische Hinweise, die durch labordiagnostische
Untersuchungen ergänzt werden können. Gegenwärtig liegen
jedoch keine Laborparameter mit ausreichend hohem diagnostischem
Wert vor, sodass die Entscheidung letztlich auf der Summe aller Informationen
aus Anamnese, klinischem Zustand und Laborparametern
sowie persönlicher Erfahrung zu treffen ist. Objektiv messbare Parameter
können dabei aber Entscheidungs- und Argumentationshilfen
gegenüber den Tierhaltern bieten. Neben den genannten Faktoren
spielen die betrieblichen Möglichkeiten, die teilweise aufwendigen
und zeitintensiven Pflegemaßnahmen bei schwerkranken Tieren
durchzuführen, eine bedeutende Rolle. Zur Nottötung ist aus veterinärmedizinischer
Sicht die medikamentöse Euthanasie anderen Tötungsmethoden
vorzuziehen. Dazu stehen verschiedene Präparate mit
dem Wirkstoff Pentobarbital sowie das Kombinationspräparat T61®-
Injektionslösung (MSD Animal Health) zur Verfügung, die alle ausschließlich
von Tierärzten angewendet werden dürfen. Vor der Pentobarbitalapplikation
sollte eine tiefe Sedierung des Tieres erfolgen.
T61® darf nur am bewusstlosen (narkotisierten) Tier und nicht bei
trächtigen Tieren angewendet werden. Wenngleich Tierärzte mecha -
nische Tötungsmethoden selten durchführen, sollten sie in der Lage
sein, deren korrekte Durchführung zu beurteilen und gegebenenfalls
zu korrigieren. Insbesondere bei der Tötung mittels Bolzen- oder Kugelschuss
muss auf die korrekte Platzierung am Rinderkopf geachtet
und im Falle des Bolzenschusses die anschließende Tötung mittels Entbluten
oder Rückenmarkszerstörers sichergestellt werden. Die zentrale
Aufgabe des betreuenden Tierarztes im Sinne des Tierschutzes, aber
auch aus wirtschaftlicher Sicht, ist jedoch, gegebenenfalls die zeitnahe
Entscheidung zur Nottötung und deren korrekte Durchführung herbeizuführen.
Schlagwörter
Animal Welfare; Animals; Cattle; Cattle Diseases; Decision Making; Emergency Medical Services; Euthanasia, Animalethicsmethods; Female; Firearms; Pregnancy; Veterinary Medicinemethodsstandards
Dokumententyp
Originalarbeit
ISSN/eISSN
1434-1220 -
WoS ID
PubMed ID